Lebenslagen-> Familie in Not-> Gewalt in der Familie-> 3.1 Häusliche Gewalt u...
Wer zu Hause oder in seinem häuslichen Umfeld bedroht, geschlagen, misshandelt, missbraucht oder belästigt wird, braucht Hilfe! Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt.
Nutzen Sie die Schutz- und Beratungsangebote!
- Polizei
- Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen
- Interventions- und Koordinierungsstellen häusliche Gewalt
- Täterberatungsstellen
- Weitere Möglichkeiten des Schutzes und der Hilfe
Polizei
Im Notfall oder in Gefahrensituationen sollten Sie nicht zögern, den
zu wählen.
Die Polizei ist verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen. Sie wird diesen Einsatz dokumentieren und die Aufzeichnungen auf Anfrage den Gerichten (Strafgerichte und Zivilgerichte) übermitteln. Wenn eine strafbare Handlung vorliegt, es also zum Beispiel zu einer Körperverletzung, Nötigung, Vergewaltigung oder Freiheitsberaubung gekommen ist, muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen.
Die Polizei kann den Täter oder die Täterin bei einer entsprechenden Gefährdung sofort für bis zu sieben Tage aus der Wohnung und Ihrer unmittelbaren Umgebung verweisen.
- Wenn Kinder Opfer häuslicher Gewalt werden
(Informationen im Serviceportal Amt24)
Anzeige gegen den Täter oder die Täterin können Sie auch auf dem örtlichen Polizeirevier erstatten
- Wohnungsüberlassung beantragen
- Erstattung einer Anzeige
Frauen und Kinderschutzeinrichtungen
Sollten Sie als Frau von häuslicher Gewalt bedroht und in einer akuten Notsituation sein, finden Sie mit ihren Kindern rund um die Uhr Zuflucht in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen. Dort können Sie vorübergehend aufgenommen werden.
Der Aufenthalt in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen ist anonym. Sie erhalten dort Schutz, Hilfe, Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung der Gewaltsituation, der Sicherung Ihrer finanziellen und materiellen Ansprüche und der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt
In Zusammenarbeit mit der Polizei, aber auch unabhängig, bieten Ihnen Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt auf Ihren Fall abgestimmte Hilfen wie Beratung und Vermittlung
- zur Überwindung der Gewaltsituation, auch Stalking,
- zu Schutzangeboten der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen,
- zu Ärztinnen und Ärzten oder der Rechtsmedizin,
- zu rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz,
- zur Antragstellung und Begleitung bei Gericht und weiteren Behördengängen.
In Sachsen arbeiten derzeit sieben Interventions- und Koordinierungsstellen, deren Einzugsbereich sich an den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen orientiert.
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Täterberatungsstellen
Wer einmal die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, überschritten hat, findet in aller Regel allein nicht mehr aus dem Teufelskreis heraus. Gewaltbeziehungen bestehen oft über Jahre, wobei sich Schwere, Dauer und Häufigkeit der Gewaltanwendungen meist steigern. Ein wirksames Durchbrechen solcher Gewaltkreisläufe gelingt oft nur durch Beratung und Therapie der gewalttätigen Personen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Täterberatungsstellen arbeiten mit den Betroffenen daran, die Ursachen der Gewaltausübung zu erkennen, diese nicht herunterzuspielen oder auf die leichte Schulter zu nehmen.
- Täterberatungsstellen – Adressen
(Abruf im Portal des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz)
- Täter-Opfer-Ausgleich
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Weitere Möglichkeiten des Schutzes und der Hilfe
- Weitere Kontaktmöglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt
- Rechtsbeistand
- Gerichtliche Anordnungen zu Ihrem Schutz
- Ärztliche Hilfen und Attestierungen
Weitere Kontaktmöglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt
- Anonyme Zufluchten für Mädchen und junge Frauen:
- Rechtsantragsstellen der Gerichte
- Amtsgerichte im Freistaat Sachsen
- Telefonseelsorge:
- Beratungsstellen der Opferhilfe e. V. und des Weißen Rings e. V.
- Beratungsstellen – Opferhilfe
- Beratungsstellen – Weißer Ring
Dresden – Tel. 0351 2519988
Leipzig – Tel. 0341 5503221
Tel. 0800 -1110111 oder -1110222 (kostenlos)
Rechtsbeistand
Auch wenn Sie bei Verfahren vor dem Familiengericht und bei zivilgerichtlichen Verfahren nicht dazu verpflichtet sind, können Sie in Betracht ziehen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden. Dieser wird Ihre Interessen in allen Rechtfragen vor Gericht vertreten.
- Prozesskostenhilfe
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Gerichtliche Anordnungen zu Ihrem Schutz
Neben oder anstatt eines Strafverfahrens können Opfer häuslicher Gewalt zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen:
- Schutzanordnungen und Eilschutzanordnungen
- die Zuweisung der Wohnung
- weitere Schutzanordnungen
- Schadenersatz und Schmerzensgeld
- das alleinige Sorgerecht über die Kinder
- die Aussetzung oder Beschränkung des Sorgerechts
- zivilrechtliche Verfahren
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Ärztliche Hilfen und Attestierungen
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.