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Die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens hängt von den individuellen Unternehmenszielen ab. Basis für die Entscheidung sollten persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein. Daher stellen die Informationen auf diesen Seiten nur eine Erstinformation dar.
Freie Berufe
Einige Tätigkeitsfelder und Berufe, wie die des Arztes, des Rechtsanwaltes oder des Publizisten fallen unter die sogenannten "freien Berufe". In der Regel müssen Sie bestimmte Qualifikationen vorweisen, um in diesen Berufen tätig zu sein. Für freie Berufe gelten auch besondere steuerliche Aspekte und spezielle Vorschriften hinsichtlich der möglichen Rechtsformen und Berufsbezeichnungen.
WEITERE INFORMATIONEN:
- Lebenslage "Freie Berufe"
(Serviceportal Amt24)
Beziehen Sie in die Entscheidungsfindung und Abwicklung auf jeden Fall steuerrechtliche und juristische Beratung ein – vor allem dann, wenn Sie selbst keine Kenntnisse auf diesen Gebieten haben und es nicht nur um Standardfragen geht!
- Rechtsanwalt-Suchdienst
(Rechtsanwaltskammer Sachsen) - Steuerberater-Suche
(Steuerberaterkammer Sachsen)
TIPP: Erste Anhaltspunkte zu den Vor- und Nachteilen bestimmter Rechtsformen finden Sie auch unter:
- Pro und Kontra verschiedenster Rechtsformen
(Portal existenzgruendung-sachsen.de)
Unternehmen lassen sich nach der Rechtsform in zwei Kategorien einteilen:
Personengesellschaften
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
HINWEIS: Eine GmbH mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden. Eine besonders gründerfreundliche Form ist die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), auch "Mini-GmbH" oder "1-Euro-GmbH" genannt.
Zudem kann ein deutsches Unternehmen nach europäischem Recht auch in einer ausländischen Gesellschaftsform (beispielsweise als britische "Limited Company/Ltd.") gegründet werden. Da hier deutsches Recht nur bedingt Anwendung findet, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Um sich einen Überblick über die einzelnen Rechtsformen zu verschaffen, lesen Sie die folgenden Unterkapitel:
WEITERE INFORMATIONEN:
- Wahl der Rechtsformen
(Portal existenzgruender.de) - Rechtsformen und Handelsregister
(Portal existenzgruendung-sachsen.de)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.