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Ein Passivhaus ist extrem sparsam im Energieverbrauch und schont somit den Geldbeutel seines Besitzers. Es hat einen Heizwärmebedarf von maximal 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und damit 80 Prozent weniger als die Niedrigenergiehäuser der Energieeinsparverordnung.
Passivhäuser haben ein großes Potenzial, was die Minderung der Luftschadstoffe und Treibhausgasemissionen betrifft. In Sachsen wurden bisher mehr als 60 Passivhäuser gebaut. Darunter sind Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser verschiedenster Formen und Baustoffe, aber auch Kindertagesstätten und Schulen.
Innovations- und Praxisverbund Passivhäuser
Um die Passivhausbauweise noch bekannter zu machen und mehr Bauherren als bisher von diesem energetisch optimierten Standard zu überzeugen, hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft das Pilotprojekt "Innovations- und Praxisverbund Passivhäuser" gestartet. Seit 2002 werden der Neubau von Passivhäusern und seit 2005 die Sanierung von alten Gebäuden mit Passivhauselementen gefördert.
Neben einer finanziellen Förderung erhalten interessierte Bauherren wichtige Informationen rund um das Passivhaus. Dazu finden an jedem Objekt während der verschiedenen Baustadien öffentliche Informationsveranstaltungen statt.
Information und Beratung
Die Sächsische Energieagentur (SAENA) ist das sächsische Kompetenz-, Beratungs- und Informationszentrum zu allen Fragen rund um das Thema Energie:Förderungen
Für die Errichtung von Neubauten bietet die KfW im Programm Energieeffizient Bauen Darlehen und Zuschüsse. Auch andere Banken bieten vereinzelt Darlehen an, wie zum Beispiel:- Umweltbank Nürnberg
- GLS Gemeinschaftsbank eG
Bei der Sanierung von Altbauten können Förderprogramme der KfW Bankengruppe aus dem Programm Energieeffizient Sanieren genutzt werden, auch wenn kein dabei Passivhausstandard erreicht wird.
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz (EuK/2007) auch ausgewählte Modell- und Demonstrationsvorhaben sowohl bei Passivhaus-Neubauten als auch bei Sanierungen. Ansprechpartner ist hier die Sächsische Energieagentur SAENA.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.06.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Energie und Klimaschutz (EuK)
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (RL EuK/2007)... - KfW-Programm "Altersgerecht umbauen" (Darlehen)
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Altersgerecht umbauen", KfW-Programm 159... - KfW-Programm "Altersgerecht umbauen" (Investitionszuschuss)
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes, KfW-Programm 455... - KfW-Programm Energieeffizient Bauen (Darlehen)
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens mit optionalem Tilgungszuschuss zur Finanzierung eines Passivenergiehauses (KfW-Programm 153)... - KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Darlehen)
Antrag auf Gewährung eines Darlehens mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes (KfW-Programme 151/152)...