Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Versteigerergewerbe
Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und zur steuerlichen Erfassung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist. Zu diesen Gewerben gehören die erlaubnispflichtigen Gewerbe, die in §§ 29ff. der Gewerbeordnung (GewO) genannt sind, darunter das Versteigerergewerbe.
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Gewerbeordnung (GewO)
www.gesetze-im-internet.de
Wenn Sie gewerbsmäßig in Ihren Geschäftsräumen fremde bewegliche Gegenstände, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen für die Aufnahme des Versteigerergewerbes sind:
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers
- Die erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten für den Gewerbebetrieb.
Dem Versteigerer ist es unter anderem verboten, für sich selbst oder für andere auf seinen Versteigerungen mitzubieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen. Er darf dies auch nicht über Mittelsleute tun. Weiterhin darf er keine Waren versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt, die er regulär verkauft oder die ungebraucht und regulär im Handel sind.
Erleichterungen für EU-Ausländer
EU-Ausländer, die in Deutschland vorübergehend selbstständig das Gewerbe der Versteigerer ausüben wollen, brauchen dazu keine Erlaubnis. Zudem kommen bestimmte Versteigerungsverbote (siehe oben) nicht zur Anwendung.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
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Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de -
Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Weitere Informationen:
- Erlaubnis für das Versteigerergewerbe beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Gewerbe anmelden
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Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Optional:
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Abschrift aus dem Handelsregister
(wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist) -
Öffentliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerinnen oder Versteigerer
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Abschrift aus dem Handelsregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen (juristische Personen)
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) - Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Erlaubnis für das Versteigerergewerbe beantragen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34b Gewerbeordnung (GewO), Versteigerergewerbe - Führungszeugnis beantragen
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 ff. des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)... - Gewerbe anmelden
Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55 c Gewerbeordnung (GewO) - Öffentliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerinnen oder Versteigerer
Bestellung besonders sachkundiger Versteigerer gemäß § 34b Abs.5 Gewerbeordnung (GewO) - Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer)
Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 Abgabenordnung / AO