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TIPP: Wir empfehlen die Kontaktaufnahme zum Einheitlichen Ansprechpartner (EA). Er informiert Sie über weitere Verfahren. Die Verwaltungsverfahren, die mit dem Betrieb von Spielhallen in Zusammenhang stehen, können Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
- "Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners"
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und zur steuerlichen Erfassung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist. Zu diesen Gewerben gehören die erlaubnispflichtigen Gewerbe, die in der Gewerbeordnung (GewO) genannt sind, darunter der Betrieb von Spielhallen. Wenn Sie eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen gewerbsmäßig betreiben wollen und dort
- Spielgeräte aufstellen,
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten
- Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeit aufstellen
wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Nachbarn und Anrainer mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Voraussetzungen für den gewerbsmäßigen Betrieb von Geldspielgeräten sind:
- Zuverlässigkeit des Antragsstellers
- Die für die Spielhalle vorgesehenen Räume entsprechen den polizeilichen Anforderungen.
Eine Erlaubnis wird versagt, wenn zu befürchten ist, dass
- der Betrieb der Spielhalle eine Gefährdung der Jugend oder eine übermäßig Ausnutzung des Spieltriebs darstellt,
- die Allgemeinheit, die Nachbarn oder eine öffentliche Einrichtung durch schädliche Umwelteinwirkungen, zum Beispiel Lärm oder Verschmutzung der Luft belästigt werden.
DETAILS:
- "Erlaubnis Spielhalle"
- "Führungszeugnis beantragen"
- "Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen"
- "Gewerbe anzeigen"
- "Steuerliche Erfassung"
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
OPTIONAL:
- "Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit beantragen"
- wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist:
"Auszug aus dem Handelsregister beantragen"
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
ÄHNLICHE ANLIEGEN:
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.