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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 

TIPP: Wir empfehlen die Kontaktaufnahme zum Einheitlichen Ansprechpartner (EA). Er informiert Sie über weitere Verfahren. Die Verwaltungsverfahren, die mit dem Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Zusammenhang stehen, können Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

  • "Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners"
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und zur steuerlichen Erfassung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist. Zu diesen Gewerben gehören die erlaubnispflichtigen Gewerbe, die in der Gewerbeordnung (GewO) genannt sind, dazu gehört auch der Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig in Ihren Geschäftsräumen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betreiben oder
  • solche Spielgeräte in fremden Geschäftsräumen zur Verfügung stellen wollen,
brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

ACHTUNG! Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie keine Spielhalle betreiben.


Zudem müssen Sie den zuständigen öffentlichen Stellen auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich erteilen.

Beauftragte der zuständigen öffentlichen Stellen dürfen Ihr Grundstück bzw. Ihre Geschäftsräume während der üblichen Geschäftszeit betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen. Unter Umständen, insbesondere wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht ist oder wenn eine Gefahr droht, dürfen Ihre Geschäftsräume tagsüber sogar außerhalb der üblichen Geschäftszeit betreten werden.


HINWEIS: Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen wohnen bzw. wenn Ihre Geschäftsräume auch Wohnzwecken dienen, ist das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.


Voraussetzungen für den gewerbsmäßigen Betrieb von Geldspielgeräten sind:

  • Zuverlässigkeit des Antragsstellers
  • Bauweise der Geldspielgeräte sowie der Aufstellungsort jedes einzelnen Geräts entspricht den Vorschriften insbesondere des Jugendschutzes und des Schutzes vor Spielsucht

DETAILS:
  • "Führungszeugnis beantragen"
  • "Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen"
  • "Gewerbe anzeigen"
  • "Steuerliche Erfassung"
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

OPTIONAL:

  • wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist:
    "Auszug aus dem Handelsregister beantragen"
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

ÄHNLICHE ANLIEGEN:

  • "Spielhalle"
  • "Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit"
    (Anliegen in Amt24)

Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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