Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und zur steuerlichen Erfassung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist. Zu diesen Gewerben gehören die erlaubnispflichtigen Gewerbe, die in §§ 29ff. der Gewerbeordnung (GewO) genannt sind, darunter das Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit.
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Gewerbeordnung (GewO)
www.gesetze-im-internet.de
Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zudem müssen Sie den zuständigen öffentlichen Stellen auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich erteilen. Beauftragte der zuständigen öffentlichen Stellen dürfen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihre Geschäftsräume während der üblichen Geschäftszeit betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen.
Unter Umständen, insbesondere wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht ist oder wenn eine Gefahr droht, dürfen Ihre Geschäftsräume tagsüber sogar außerhalb der üblichen Geschäftszeit betreten werden.
Voraussetzungen für die Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit sind:
- Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausgestellt vom Bundeskriminalamt oder
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Spiels im Gemeinsamen Ministerialblatt
- Zuverlässigkeit des Antragsstellers
Die Erlaubnis kann befristet und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz insbesondere der Gäste oder von Jugendlichen und Kindern erforderlich ist.
Details:
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Erlaubnis für das Betreiben einer Spielhalle beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Die Erlaubnis erlischt:
- bei Verlust der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
- bei Rücknahme oder Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung
- bei Verstoß gegen die genehmigten Bedingungen
- bei Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
- Führungszeugnis beantragen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Gewerbe anmelden
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Steuerliche Erfassung
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Optionale Verfahren:
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Abschrift aus dem Handelsregister
(wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist) -
Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Abschrift aus dem Handelsregister
- Erlaubnis für das Betreiben einer Spielhalle beantragen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Erlaubnis nach § 24 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Erster GlüÄndStV) und § 18a Abs. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaa... - Führungszeugnis beantragen
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 ff. des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)... - Gewerbe anmelden
Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55 c Gewerbeordnung (GewO) - Gewerberegisterauskunft beantragen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes
- Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer)
Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 Abgabenordnung / AO