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Makler, Bauträger, Baubetreuer und Darlehensvermittler 

Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und zur steuerlichen Erfassung eine Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist. Zu diesen Gewerben gehören unter anderem die Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer sowie Darlehensvermittler

Wenn Sie gewerbsmäßig als Makler, Bauträger, Baubetreuer oder Darlehensvermittler tätig werden wollen, benötigen Sie eine Genehmigung des zuständigen Gewerbeamts.

Die Genehmigung kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist möglich.

Genehmigungen für Grundstücksmakler, Bauträger
und Baubetreuer

Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Genehmigungen für Darlehensvermittler

Das Gewerbe der Darlehensvermittler fällt nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren können daher nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Möchten Sie als Dienstleisterin oder Dienstleister aus einem EU- / EWR Mitgliedsstaat vorübergehend und grenzüberschreitend tätig werden, müssen Sie das gängige Verwaltungsverfahren durchlaufen.

Voraussetzungen für die Ausübung der Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer oder Darlehensvermittler sind:

  • Die antragstellende Person oder eine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Die antragstellende Person lebt in geordneten Vermögensverhältnissen.

Optionale Verfahren:

wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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