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Freie Berufe: Rechtsanwalt, Rechtsanwältin 
Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts


TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind die anwaltlichen Berufspflichten zu beachten. Die wesentlichen Berufspflichten ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung (BORA).


Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Bürogemeinschaft

Um in Sachsen als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten zu können, brauchen Sie die Zulassung der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Auch wenn Sie Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind und einen Beruf ausüben, der mit dem deutschen Beruf des Rechtsanwalts vergleichbar ist, können Sie sich in Sachsen niederlassen, sofern Sie der Rechtsanwaltskammer angehören. Sollten Sie Angehöriger eines Mitgliedsstaates der Welthandesorganisation sein und einem dem deutschen Rechtsanwalt gleichwertigen Beruf ausüben, können Sie die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Sachsen beantragen. Ihre Tätigkeit ist dann allerdings auf das Recht des Herkunftsstaates und das Völkerrecht beschränkt.


DETAILS:
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Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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