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Freie Berufe: Ingenieur, Ingenieurin 
Ausübung des Berufs des Ingenieurs


TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Ingenieur in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

  • "Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners"
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

HINWEIS: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.


WEITERE INFORMATIONEN:


Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur

Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist im Freistaat Sachsen geschützt. Ingenieur darf sich im Freistaat Sachsen nennen, wer einen in Deutschland erworbenen geeigneten Abschluss nachweisen kann oder wer hierzu nach dem Recht eines anderen Bundeslandes berechtigt ist.

DETAILS:


Wer einen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen geeigneten Ausbildungsabschluss nachweisen kann, hat im Freistaat Sachsen das Recht die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, wenn er


Kammermitgliedschaft

Wenn Sie als Ingenieur oder Ingenieurin jeglicher Fachrichtung in Sachsen tätig werden wollen, so können Sie im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft oder als Pflichtmitglied Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen werden.


Voraussetzungen für eine freiwillige Kammermitgliedschaft:

  • Sie haben eine Hochschulausbildung in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Sachsen oder sind in Sachsen berufstätig.

Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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