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Freie Berufe: Dolmetscher, Dolmetscherin 
Ausübung des Berufs des Dolmetschers


TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Erbringung von Dolmetscher-Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

  • Einheitlicher Ansprechpartner
    Amt24-Verfahrensbeschreibung

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

HINWEIS: Steht kein beruflicher Vorbehalt entgegen, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.


Wenn Sie sich im Freistaat Sachsen freiberuflich als

  • Dolmetscher / Dolmetscherin,
  • Übersetzer / Übersetzerin oder
  • Gebärdensprachdolmetscher / -dolmetscherin

niederlassen wollen, müssen Sie Ihre Qualifikation nachweisen.

Sprachübertragungen für gerichtliche und behördliche Zwecke dürfen Sie übernehmen, wenn Sie als Dolmetscher oder Übersetzer öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Das Sächsische Dolmetschergesetz sieht hierfür eine Prüfung vor.


DETAILS:
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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