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TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Ingenieur in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
- "Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners"
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
HINWEIS: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.
WEITERE INFORMATIONEN:
- Kapitel "Rechtsformen für freiberuflich Tätige"
der Lebenslage "Freie Berufe" in Amt24
Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur
Die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur darf im Freistaat Sachsen führen, wer unter dieser Bezeichnung in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist. Die in die Liste der Beratenden Ingenieure Eingetragenen sind Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen. Es gelten Berufspflichten.
Bezeichnungen, die auf Zusammenschlüsse Beratender Ingenieure bzw. Beratender Ingenieure mit Architekten, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten und/oder Stadtplanern hinweisen, dürfen in Verbindung mit der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder ähnlichen Berufsbezeichnungen nur geführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Gesellschaft hauptsächlich durch Berufsangehörige gebildet und vertreten wird.
DETAILS:
- Eintragung in die sächsische Liste der Beratenden Ingenieure
Verfahren in Amt24
Personen, die im Freistaat Sachsen vorübergehend oder gelegentlich Dienstleistungen erbringen, jedoch weder eine Wohnung noch eine Niederlassung haben, dürfen unter besonderen Voraussetzungen die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur auch ohne Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure führen, wenn Sie dies vor der erstmaligen Erbringung der Leistung gegenüber der Ingenieurkammer Sachsen anzeigen. Es gelten Berufspflichten.
DETAILS:
- Anzeige bei der Ingenieurkammer Sachsen für Beratende Ingenieure
Verfahren in Amt24
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.