Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Freie Berufe: Beratende(r) ...
Freie Berufe: Beratende(r) Ingenieur/Ingenieurin 
Ausübung des Berufs des Beratenden Ingenieurs


TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Ingenieur in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

  • "Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners"
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

HINWEIS: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.


WEITERE INFORMATIONEN:


Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur

Die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur darf im Freistaat Sachsen führen, wer unter dieser Bezeichnung in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist. Die in die Liste der Beratenden Ingenieure Eingetragenen sind Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen. Es gelten Berufspflichten.


Bezeichnungen, die auf Zusammenschlüsse Beratender Ingenieure bzw. Beratender Ingenieure mit Architekten, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten und/oder Stadtplanern hinweisen, dürfen in Verbindung mit der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder ähnlichen Berufsbezeichnungen nur geführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Gesellschaft hauptsächlich durch Berufsangehörige gebildet und vertreten wird.

DETAILS:


Personen, die im Freistaat Sachsen vorübergehend oder gelegentlich Dienstleistungen erbringen, jedoch weder eine Wohnung noch eine Niederlassung haben, dürfen unter besonderen Voraussetzungen die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur auch ohne Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure führen, wenn Sie dies vor der erstmaligen Erbringung der Leistung gegenüber der Ingenieurkammer Sachsen anzeigen. Es gelten Berufspflichten.

DETAILS:



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht