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Lebenslagen-> Ausweis- und Reisedokumente-> Visum
Visum 

Allgemeines

Jedes Land besitzt eigene Einreisebestimmungen für fremde Staatsangehörige. Es kann bestimmte Reisedokumente vorschreiben und weitere Voraussetzungen festlegen. Wenn der Staat für die Einreise ein Visum verlangt, kann er damit das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen schon vor der Einreise sicherstellen.

Ein Visum ist damit ein amtlicher Vermerk, der für den Grenzübertritt benötigt wird. Dieses kann als Einreisevisum, Ausreisevisum oder auch als Durchreisevisum ausgestellt werden. Meistens ist in diesem auch die Entscheidung über den Aufenthalt im jeweiligen Staat inbegriffen.

Das Visum wird entweder im Reisepass (oder Passersatz) eingetragen oder als eigenes Dokument ausgestellt.

Reisen ins Ausland

Bürger der Europäischen Union (EU) benötigen bei Reisen innerhalb der EU kein Visum. Darüber hinaus können sie in nahezu alle Staaten der Welt visumsfrei einreisen oder Sie erhalten zumindest unkompliziert ein Touristenvisum.

Ein Visum wird aber meistens dann benötigt, wenn der Aufenthalt im Reiseland länger als drei Monate dauert, einer Arbeit nachgegangen oder ein Studium absolviert wird. Ob und wann im konkreten Reiseland ein Visum benötig wird, hängt allein vom Recht des jeweiligen Staats ab. Hier gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, der eine Visumpflicht regelt.

Einreise in Deutschland

Für die Einreise von Ausländern in Deutschland kann unter Umständen ein Visum erforderlich sein – je nachdem, aus welchem Land sie kommen und wie lange sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Bei der Erteilung eines Visums wird in Deutschland unterschieden, ob die Einreise für einen Kurzaufenthalt oder auf der Durchreise geschieht oder ob es sich um einen längerfristigen Aufenthalt handelt.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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