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Gewerbliche Tätigkeit anmelden
Wenn Sie ein Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihres Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.
HINWEIS: Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die seit 29. Dezember 2009 in Kraft ist, brauchen Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine weitere Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit erfüllt haben.
Im Folgenden beschreiben wir die Bedingungen für die unterschiedlichen Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen geregelt sind.
- Erlaubnisfreie Gewerbe
- Freie Berufe: Architekt, Architektin
- Freie Berufe: Beratender Ingenieur, Beratende Ingenieurin
- Freie Berufe: Dolmetscher, Dolmetscherin und Übersetzer, Übersetzerin
- Freie Berufe: Heilpraktiker, Heilpraktikerin
- Freie Berufe: Ingenieur, Ingenieurin
- Freie Berufe: Psychotherapeut, -therapeutin
- Freie Berufe: Rechtsanwalt, Rechtsanwältin
- Freie Berufe: Rechtsdienstleistungen
- Freie Berufe: Steuerberater, Steuerberaterin und Steuerbevollmächtigter, -bevollmächtigte
- Freie Berufe: Tierarzt, Tierärztin
- Freie Berufe: Zulassungsfreie Berufsgruppen
- Gaststättengewerbe
- Genehmigungspflichtige Gewerbe
- Gewerblicher Umgang mit Tieren
- Lebensmittelverarbeitende Gewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer und Darlehensvermittler
- Reisegewerbe
- Schaustellung von Personen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- Überwachungsbedürftige Gewerbe
- Versteigerergewerbe
- Waffenhandel, Herstellung von Waffen
- Zulassungsfreie Handwerke
- Zulassungspflichtige Handwerke
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 18.12.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
erfahren sie mehr über...
- Überwachungsbedürftige Gewerbe
- Erlaubnisfreie Gewerbe
- Freie Berufe: Architekt / Architektin, Stadtplaner / Stadtplanerin
Ausübung des Berufs des Architekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners - Freie Berufe: Beratende(r) Ingenieur/Ingenieurin
Ausübung des Berufs des Beratenden Ingenieurs - Freie Berufe: Dolmetscher, Dolmetscherin
Ausübung des Berufs des Dolmetschers - Freie Berufe: Ingenieur, Ingenieurin
Ausübung des Berufs des Ingenieurs - Freie Berufe: Psychotherapeut, Psychotherapeutin
Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten - Freie Berufe: Rechtsanwalt, Rechtsanwältin
Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts - Freie Berufe: Rechtsdienstleistungen
Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Inkasso, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen nach ausländischem Recht - Freie Berufe: Steuerberater, Steuerberaterin
Ausübung des Berufs des Steuerberaters - Freie Berufe: Tierarzt, Tierärztin
Ausübung des Tierarztberufes - Freie Berufe: Zulassungsfreie Berufsgruppen
- Gaststättengewerbe
- Genehmigungspflichtige Gewerbe
- Gewerblicher Umgang mit Tieren
- Lebensmittelverarbeitende Gewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer und Darlehensvermittler
- Pfandleihgewerbe
- Private Kranken- und Entbindungsanstalten
- Reisegewerbe
- Schaustellung von Personen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- Spielhalle
- Versicherungsberater
- Versicherungsvermittler
- Versteigerergewerbe
- Waffenhandel, Herstellung von Waffen
- Zulassungsfreie Handwerke
- Zulassungspflichtige Handwerke
Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant