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Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden
Gewerbliche Tätigkeit anmelden 

Wenn Sie ein Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihres Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.


HINWEIS: Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die seit 29. Dezember 2009 in Kraft ist, brauchen Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine weitere Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit erfüllt haben.


Im Folgenden beschreiben wir die Bedingungen für die unterschiedlichen Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen geregelt sind.



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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 18.12.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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