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Finanzielles: Ausbildungsförderung (BAföG) 

BAföG für Studierende und Schüler

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Ausbildungsförderung von Schülern und Studierenden bei geringem Familieneinkommen.

Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss. Gefördert wird die Ausbildung an Abendschulen, an Schulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln oder eine abgeschlosssene Berufsausbildung voraussetzen, sowie an den meisten sonstigen Schulen ab Klasse 10, wenn der Schüler verheiratet ist, ein Kind hat oder wegen der Entfernung nicht bei seinen Eltern wohnen kann.

Studierende erhalten die Ausbildungsförderung nur zur Hälfte als Zuschuss, im Übrigen als zinsloses Darlehen.

BAföG bei einem Auslandsaufenthalt

Schüler und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine Zeit im Ausland leben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen Auslands-BAföG gefördert werden.

Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")

Sie wollen Ihren Meister machen, doch es fehlt Ihnen am nötigen Geld? Ähnlich dem BAföG sieht das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die berufliche Fortbildung eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Zuschuss vor.

Das Meister-BAföG ist besonders familienfreundlich:

  • Eltern erhalten Unterhaltszuschläge für jedes Kind.
  • Alleinerziehende bekommen einen Extra-Zuschuss für die Kinderbetreuung.

Mehr zum Thema:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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