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- Wenn Freunde Drogen nehmen
- Wenn ein Familienmitglied abhängig ist
Wenn Freunde Drogen nehmen
Wenn Freunde oft und viel Alkohol trinken oder andere Drogen konsumieren, kann die Freundschaft darunter leiden. Die Betroffenen verhalten sich anders, sind vielleicht häufig berauscht und nicht ansprechbar und die Freundschaft wird Nebensache.
Jugendliche sind meist unsicher, wie sie damit umgehen sollen, wenn im engeren Freundeskreis, in der Clique der Konsum auffällig wird.
Meist ist es schwer, manchmal gar nicht möglich, jemanden davon abzuhalten Drogen zu nehmen. Konsumgewohnheiten und Konsummuster unterscheiden sich häufig und die möglichen Folgen sind nicht immer sofort spürbar.
In jedem Fall sollten Sie Ihre Bedenken und Ängste ansprechen und nicht "um der Freundschaft willen" für sich behalten.
Tipps für den Umgang mit konsumierenden Freunden
- Informieren Sie sich zunächst über Drogen, Risiken und mögliche Folgeschäden sowie über bestehende Hilfsangebote.
- Bereiten Sie sich auf ein offenes Gespräch vor. Überlegen Sie vor dem Gespräch, was Sie ansprechen möchten.
- Reden Sie mit ihrem Freund oder ihrer Freundin, wenn dieser/diese im nüchternen Zustand ist.
- Sprechen Sie offen über Ihre Sorgen und Ängste.
- Zeigen Sie dem oder der Anderen Ihr Interesse an seiner/ihrer Person und an Ihrer Freundschaft, machen Sie ihm/ihr keine Vorwürfe.
- Achten Sie bei Meinungsverschiedenheiten darauf, sachlich zu bleiben.
- Sagen Sie direkt und ohne Scheu, was Sie nicht mitmachen werden.
- Lassen Sie sich nicht überreden, selbst Drogen auszuprobieren. Sie sollten sich klar abgrenzen und Ihre Haltung zum Drogenkonsum selbstbewusst vertreten.
- Trauen Sie sich es anzusprechen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Freund oder Ihre Freundin Hilfe braucht. Sie können, wenn er/sie das möchte, die Begleitung zu einer Beratungsstelle anbieten.
- Versuchen Sie nicht den Freund oder die Freundin zu etwas zu zwingen oder zu drängen, denn damit können Sie ihn oder sie in eine Abwehrhaltung drängen.
- Akzeptieren Sie keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen unter Drogeneinfluss.
- Lügen Sie nicht für den Freund oder die Freundin.
- Drohen Sie niemals mit Konsequenzen, die Sie nicht einhalten können, sonst werden Sie nicht mehr ernstgenommen.
- Erst, wenn die Person selbst erkennt, dass sie ein Problem hat oder an ihrem Drogenkonsum etwas verändern möchte, ist sie bereit, sich helfen zu lassen und etwas zu unternehmen.
- Es gibt keine "Tricks" jemand zu überzeugen, keine Drogen zu nehmen.
Wenn Sie sich überfordert fühlen, können Sie sich selbst Rat und Hilfe bei einer Vertrauensperson oder einer Drogenberatungsstelle suchen.
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Wenn ein Familienmitglied abhängig ist
Wenn ein Elternteil, ein Bruder oder eine Schwester suchtgefährdet oder suchtkrank sind, ist meist die ganze Familie betroffen. Man sorgt sich um die Gesundheit des Betroffenen und ist gleichzeitig mit seinen extremen Stimmungsschwankungen und abweisendem bis hin zu aggressivem Verhalten konfrontiert.
Für den Umgang mit betroffenen Familienmitgliedern gelten grundsätzlich die Hinweise aus dem vorangegangen Abschnitt
Lassen Sie sich in jedem Fall von kompetenten Ansprechpartnern in den Beratungsstellen beraten und informieren. Auch die Gesundheitsämter oder der Hausarzt können erste Ansprechpartner sein.
In Selbsthilfegruppen für Angehörige von Abhängigkeitskranken treffen Sie Menschen jeden Alters, die schon einmal in derselben Situation waren, wie Sie. Dort hat man ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und kann Ihnen wertvolle Ratschläge für Ihr eigenes Verhalten geben.
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- Wege aus der Sucht – Suchthilfe im Freistaat Sachsen
Adressverzeichnis aller Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderer Einrichtungen in Sachsen, zusammengestellt von der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (SLS e.V.) - "Ein Angebot an alle, die einem nahestehenden Menschen helfen möchten: Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Nikotin, süchtiges Verhalten?"
Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). - Verzeichnis der Suchtberatungsstellen
Die hier aufgeführten Hinweise und Empfehlungen gelten gleichermaßen für legale wie illegale Drogen sowie problematisches Verhalten, wie übermäßiges Spielen.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.