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Lebenslagenführer

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1.6 Nach dem Abschluss arbeitslos? 

Nach dem Berufsabschluss ohne Arbeit zu sein, ist keine schöne Lage. Um so schnell wie möglich ins Berufsleben starten zu können, ist es notwendig, die erforderlichen Formalitäten zu erfüllen.

Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, bzw. arbeitslos, sobald absehbar ist, dass Sie weder vom Ausbildungsbetrieb noch von einem anderen Unternehmen übernommen werden.
Sofern Sie Arbeitslosengeld erhalten, wird Ihnen dieses frühestens ab dem Tag der Meldung gezahlt, eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.

 

Die Arbeitslosmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Die telefonische Arbeitslosmeldung kann unter der

 

bundesweit einheitlichen Rufnummer 01801 555 111

 

bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Hotline steht von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr zur Verfügung (Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute, Mobilfunkpreis abweichend).

 

DETAILS:

  • Arbeitsuchend, arbeitslos – Meldung bei der Arbeitsagentur
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosengeld II
  • Arbeitsgelegenheit (Zusatz- oder 1-Euro-Job)
  • Bildungsgutschein
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Vermittlungsgutschein
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
  • Kapitel "Arbeitslosigkeit"

  • (Informationen in Amt24)

Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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