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Lebenslagen-> Erben und Vererben-> Steuerliche Aspekte
Steuerliche Aspekte 

Der Vermögensanfall, der infolge Todes eintritt, unterliegt der Erbschaftsteuer, die Vermögensübertragung, die auf einer Schenkung unter Lebenden beruht, der Schenkungsteuer. Weitere Steuern fallen für einen Vermögensanfall durch Erbschaft oder Schenkung nicht an. Sie müssen geerbtes Geld also nicht beispielsweise als Einkommen in der Einkommensteuerklärung angeben.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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