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Ab dem 01.März 2017 wird ein neuer Reisepass ausgegeben und gilt als besonders fälschungssicher. Die wichtigsten neuen Sicherheitsmerkmale finden Sie hier.

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neueReisepass.pdf  (170 kB)
 
 
Der Personalausweis

Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie:

     •	Ihren alten Personalausweis, oder den alten Kinderreisepass, auch wenn diese ungültig sind
     •	die Geburtsurkunde/Familienstammbuch
     •	ein Lichtbild, welches den biometrischen Anforderungen entspricht (Größe 45 x 35 mm;   Hochformat ohne Rand)
     •	Einverständnis beider  Erziehungsberechtigten (bei Kindern) - bei Alleinerziehenden Negativbescheinigung des
                Jugendamtes

Die Gebühr beläuft sich bei Personen unter 24 Jahren auf 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre), bei Personen über 24 Jahren
beträgt die Gebühr 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre). Bei der Beantragung wird Ihre eigenhändige Unterschrift (bei Kindern
ab 10 Jahren vorgeschrieben) benötigt. Das bedeutet, dass Sie sich nicht vertreten lassen können. Kinder unter 16 Jahren
benötigen die Zustimmung der Personensorgeberechtigten (Zustimmungserklärung).

Näheres zum neuen Personalausweis erfahren Sie unter http://www.personalausweisportal.de.
 
 
Kinderreisepass

Für den Kinderreisepass benötigen Sie (Gültigkeit generell 6 Jahre - Ausstellung bis vollendetes 12. Lebensjahr):

   •	die Geburtsurkunde
   •	ein Lichtbild, welches den biometrischen Anforderungen entspricht
   •	Einverständnis beider  Erziehungsberechtigten (bei Kindern) - bei Alleinerziehenden Negativbescheinigung des
                Jugendamtes

Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter/Vater/Betreuer) stellen. Ist eine Ehe geschieden, wird der
Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt.

Die Anwesenheit des Kindes ist zwingend erforderlich. Der Kinderreisepass ist nicht gültig für die USA. 
Die Gebühr beläuft sich auf 13 €.

Bitte beachten!

Seit 26. Juni 2012 sind die Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern ungültig.  Eine Berechtigung zum Grenzübertritt
besteht fortan nur, wenn die Kinder ab dem Zeitpunkt der Geburt über eigene auf sie ausgestellte Reisedokumente ver-
fügen.


 
 
Der ePass (Reisepass)

Für die Beantragung eines ePasses benötigen Sie:

    •	Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist
    •	oder Ihren Kinderreisepass
    •	oder Ihren Personalausweis
    •          die Geburts- oder Heiratsurkunde
    •	ein Lichtbild, welches den biometrischen Anforderungen entspricht (Größe 45 x 35 mm; Hochformat ohne Rand)

Die Gebühr beläuft sich bei Personen unter 24 Jahren auf 37,50 €, bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gebühr
60,00 €. 

Bei der Beantragung wird Ihre eigenhändige Unterschrift (bei Kindern ab 10 Jahren) benötigt. Das bedeutet, dass Sie
sich nicht vertreten lassen können. Kinder unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung des/der Sorgeberechtigten (Zustimmungserklärung).
 
 
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