Sie ziehen in die Gemeinde Nünchritz oder Glaubitz mit ihren Ortsteilen? - Anmeldung
Für eine Anmeldung benötigen Sie:
• Personalausweis bzw. Reisepass
• Abmeldebescheinigung (bei Zuzug aus dem Ausland)
• Ggf. Mietvertrag/Mietbestätigung
Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der Wohnung persönlich im Meldeamt vorzunehmen.
Sie ziehen weg? - Abmeldung
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung nicht erforderlich.
Sie benötigen bei einem Wegzug ins Ausland:
• Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein)
Sie möchten innerhalb des Ortes umziehen? - Ummeldung
Sie benötigen:
• Personalausweis
• Ggf. Mietvertrag/Mietbestätigung
Auch wenn Sie innerhalb des Ortes umziehen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung dem Meldeamt mitteilen.
Informationen Elektronische Lohnsteuerkarte - ELStAM
Papier war gestern. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde die bisherige Papierlohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber benötigen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Seit dem Jahr 2013 werden diese in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegten Informationen den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt.
Unter dem Namen "ELStAM" (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden die Informationen für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Die Arbeitgeber können - nach einer Berechtigungsprüfung - die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abrufen. Arbeitgeber sind daher gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren anzumelden!
Mit der Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald die Arbeitgeber die ELStAM nutzen, können steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Antragsgebundene Freibeträge sind wie bisher jährlich beim Finanzamt zu beantragen, soweit sie nicht bereits mehrjährig beantragt wurden (wie z. B. Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene).
• Allgemeine Hinweise [Download,*.pdf, 0,09 MB]
• Informationsblatt bei Geburt eines Kindes [Download,*.pdf, 0,10 MB]
• Informationsblatt bei Heirat [Download,*.pdf, 0,10 MB]
• Informationsblatt bei Kirchenaustritt [Download,*.pdf, 0,10 MB]