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Dokumentenverlust

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Was muss ich tun bei Dokumentenverlust?

Der Verlust eines Dokumentes ist unverzüglich der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde anzuzeigen.

Es wird eine Verlustanzeige erstellt.

Es ist ratsam, den Verlust bei der Polizei zu melden (auf jeden Fall bei einer Diebstahlshandlung), um einer evtl. missbräuchlichen Benutzung durch andere Personen entgegenzutreten.

Beim Verlust eines Personalausweises kann sofort ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Damit genügt man der Ausweispflicht nach dem Sächsischen Personalausweisgesetz für die Zeit, in welcher der neue Personalausweis bei der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Wer zusätzlich noch im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, kann auf einen vorläufigen Personalausweis verzichten.


Wird eine Gebühr erhoben?


Die Verlustanzeige ist gebührenfrei. Für eine Bescheinigung der Verlustanzeige eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

Zusätzlich sind die anfallenden Gebühren für die Neuausstellung von Dokumenten zu entrichten.

Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen

 
 
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