Wann erhalte ich einen vorläufigen Reisepass?
Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn z. B. kurzfristig eine Reise geplant ist, und die Zeit nicht ausreicht,
um einen Reisepass (Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen) bzw. einen Expressreisepass (Bearbeitungsdauer maximal 72
Stunden) zu erhalten.
Was muss ich beachten?
Mitzubringen sind:
• ein Lichtbild aus neuerer Zeit (45 x 35 mm) mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen (Biometrietauglichkeit)
• Geburts- bzw. Heiratsurkunde
• ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis
Die Ausstellung erfolgt innerhalb 24 Stunden, gegebenenfalls sofort.
Welche Gebühr wird erhoben?
vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr): 26,00 EUR
Die Abholung erfolgt ausschließlich persönlich und nur in begründeten Ausnahme-fällen per Vollmacht durch Dritte.
Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen