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vorläufiger Reisepass

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Wann erhalte ich einen vorläufigen Reisepass?
Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn z. B. kurzfristig eine Reise geplant ist, und die Zeit nicht ausreicht, 
um einen Reisepass (Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen) bzw. einen Expressreisepass (Bearbeitungsdauer maximal 72
Stunden) zu erhalten.

Was muss ich beachten?

Mitzubringen sind:

•	ein Lichtbild aus neuerer Zeit (45 x 35 mm) mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen (Biometrietauglichkeit)
•	Geburts- bzw. Heiratsurkunde
•	ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis

Die Ausstellung erfolgt innerhalb 24 Stunden, gegebenenfalls sofort.

Welche Gebühr wird erhoben?

vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr): 26,00 EUR 

Die Abholung erfolgt ausschließlich persönlich und nur in begründeten Ausnahme-fällen per Vollmacht durch Dritte.

Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen
 
 
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