Weinbauförderprogramm der Gemeinde
Die Gemeinde hat ein grundsätzliches Interesse, das terrassenartig angelegte Weinanbaugebiet um Diesbar-Seußlitz zu erhalten. Nur durch die Terrassen wird der Weinbau in den Steillagen überhaupt möglich. Der Terrassenweinbau ist ein Alleinstellungsmerkmal der Region und hat touristische Bedeutung. Deshalb sollen die Eigentümer von Weinberggrundstücken, auf denen Trockenmauern vorhanden sind, durch eine in Aussicht gestellte Unterstützung der Gemeinde angeregt werden, diese Mauern zu reparieren bzw. zu erneuern.
Die Unterstützung wird im Rahmen eines gemeindlichen Förderprogramms gegeben, welches auf der Grundlage der beantragten und bewilligten Fördermaßnahme bei der Außenstelle Kamenz des LfULG (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) den Eigenanteil für den Eigentümer minimiert und damit die Erneuerung der Trockenmauern finanzierbar gestaltet.
Seit 01.01.2008 gilt in Sachsen die Förderrichtlinie Natürliches Erbe — RL NE/2007, aus welcher auch die Instandsetzung von Weinbergtrockenmauern gefördert wird. Im Förderprogramm der Gemeinde Nünchritz zur Instandsetzung von Weinberg-Trockenmauern wurde noch auf die vorher geltende Förderrichtlinie Bezug genommen, ebenso als Bewilligungsbehörde auf das Amt für Ländliche Neuordnung Kamenz, welches es nicht mehr gibt. Deshalb musste das kommunale Förderprogramm aktualisiert werden. Die entsprechende Neufassung des Förderprogramms der Gemeinde Nünchritz zur Instandsetzung von Weinberg-Trockenmauern wurde am 28.02.2011 vom Gemeinderat beschlossen.